Verordnungsweg
Als Teil der medizinischen Grundversorgung muss die Logopädie von einem Arzt verordnet werden. In der Regel übernehmen dies:
- Hausärzte
- Kinderärzte
- HNO-Ärzte
- Phoniater
- Neurologen
- Zahnärzte
- Kieferorthopäden
Die Kosten der Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ab dem 18. Lebensjahr müssen Patienten 10 % des Rezeptwertes sowie 10 Euro je Verordnung zuzahlen.
Kinder und Jugendliche sind zuzahlungsbefreit!
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten im unterschiedlichem Umfang. Dies ist abhängig von Ihrem abgeschlossenen Vertrag oder Tarif. Vor Beginn Ihrer Behandlung bespreche ich mit Ihnen meine tariflichen Konditionen. Danach können Sie den Umfang Ihrer Erstattung bei Ihrer Krankenversicherung erfragen.
Privatpatienten sollten sich vorab bei Ihrer Krankenkasse erkundigen inwieweit die Kosten für eine logopädische Therapie übernommen werden.
Je nach Verordnung dauert die Therapie 30, 45 oder 60 Minuten (meist jedoch 45 Minuten) und findet, je nach Umfang der Störung, 1-3x wöchentlich statt.
Ich führe auch Hausbesuche durch. Diese müssen jedoch von Ihrem Arzt verordnet werden.
Meine Praxis ist barrierefrei zugänglich und für Rollstuhlfahrer geeignet.
Zur Terminvereinbarung rufen Sie mich gerne an oder schreiben Sie mir eine Mail!