Die logopädische Behandlung ist Teil der medizinischen Grundversorgung und muss von einem Arzt verordnet werden. Häufig werden die Patienten von einem Kinderarzt, HNO-Arzt, Phoniater , Neurologen, Zahnarzt, Kieferorthopäden oder Hausarzt überwiesen. Die Kosten der logopädischen Behandlung werden bis zum 18.Lebensjahr in voller Höhe von Ihrer Krankenkasse übernommen. Ab dem 18. Lebensjahr ist, so wie bei anderen Heilmitteln , eine Zuzahlung von 10% zu tragen.

Anmeldung und Termine

Behandlungstermine werden individuell telefonisch oder per E-Mail vereinbart.

Hausbesuche

Wenn es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist meine Praxis aufzusuchen, findet die Therapie bei Ihnen zu Hause statt. Bitte beachten Sie, dass Hausbesuche von Ihrem Arzt verordnet werden müssen.